Corona-Tests auch durch Sportvereine

In Sportvereinen kann eine ebenfalls vom Verein autorisierte Person die Testung beobachten und dann schriftlich bestätigen. Unter Aufsicht bedeutet also, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass

  1. ein geeigneter Test verwendet wurde,
  2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden,
  3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.