Freiwilligendienste im Sport: Bewerbungsphase gestartet

Seit Anfang Januar läuft die Bewerbungsphase für den Freiwilligendienste- Jahrgang 2018/2019. In den Landessportjugenden der Landessportbünde und -verbände werden die Bewerbungen entgegengenommen und bearbeitet. Die Deutsche Sportjugend hat online allgemeine Informationen über die Freiwilligendienste im Sport unter www.freiwilligendienste-im-sport.de gebündelt.

 

Neben dem Freiwilligen Sozialen Jahr im Sport (FSJ) stehen der Bundesfreiwilligendienst im Sport (BFD) sowie der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug (BFDmF) zur Wahl. Während beim FSJ und BFD die sportliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht, liegt der Schwerpunkt beim BFDmF im Aufbau und der Durchführung neuer Sportangebote für und mit Flüchtlingen.

 

Für Einsatzstellen bietet das Engagement der jungen Menschen einen Mehrwert in vielerlei Hinsicht. Eingesetzt werden die Freiwilligen 38,5 Stunden pro Woche in Sportvereinen, Sportfachverbänden, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Schulen. Neben den täglichen Sportangeboten unterstützen die Freiwilligen in der Verwaltung oder bei zusätzlichen Sportangeboten zur Mitgliedergewinnung. Junge Freiwillige bringen zudem neue Sichtweisen und jugendlichen Schwung mit in die Einsatzstellen und ermöglichen mit ihrem Engagement Projekte, die sonst vielleicht nicht realisiert werden könnten. Hierzu gehören beispielsweise Schnupperkurse in Schulen, Sportturniere, Trainingslager sowie „Tage der offenen Tür“.

 

Für die jungen Menschen bedeutet der Freiwilligendienst ein Jahr der persönlichen Weiterentwicklung, der beruflichen Orientierung und der Möglichkeit sich sportlich zu engagieren.

 

Generell stehen die Stellen allen sportlich interessierten Menschen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Sollte keine passende Einsatzstelle in der Nähe des eigenen Wohnortes dabei sein, können Interessierte gerne auch selbst aktiv werden und beispielsweise den eigenen Sportverein auf die Einrichtung eines Freiwilligendienstes ansprechen.

 

(Quelle: DOSB Presse 11 • Nr. 3 • 16. Januar 2018)